Unsere Entsprechnungserklaerung
Vorstand und Aufsichtsrat der a.i.s. geben nach pflichtgemaesser Pruefung die folgende Entsprechungserklaerung gemaess §161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex ab!
Mit Ende 2012 kann dem Kodex vom 15.05.2012 entsprochen werden mit folgenden Ausnahmen:
- Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden heute noch gerichtlich bestellt. Diese sollen fuer die Bilanz 2012 jedoch ueber die HV im August 2013 bestaetigt werden. Wir kommen damit dem Kodex naeher.
- Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden erst nach einer stabilen Wachstumsphase und bei Erreichen einer personellen Mindestgroesse von 500 Personen eingesetzt. Der Aufsichtsrat wird dann die Mitgliederzahl von heute 3 auf 6 anheben.
- Die Hauptversammlung kann noch nicht ueber geschaeftliche Angelegenheiten und Organverguetungen beschliessen jedoch sind Abstimmung hinsichtlich der Ausrichtung und der Entwicklung von Zielen seitens der Hauptversammlung moeglich. Eine Ablehnung der Ziele seitens der Hauptversammlung wuerde den Organen der Gesellschaft die Moeglichkeit einraeumen, Ihre Aemter aufzugeben und Ansprueche gegen der Gesellschaft auf den kurzen Rechtsweg zu aktivieren (sofortige Vollstreckung)
- Der jaehrlichen Hauptversammlung kann die Gesellschaft in 2011 sowie 2012 nicht zustimmen. Die Gesellschaft wird dem folgen wenn die geschaeftliche Stabilitaet gesichert ist, spaetestens jedoch in 2014. Auf die Interessen von Aktionaersminderheiten koennen wir auf Kosten der prioritaeren unternehmerischen Entwicklung nicht eingehen. Die heutige HV Vorbereitung hat diesbezueglich jedoch bereits Minderheitsinteressen die Gelegenheit gegeben Ihre Position zu sichern.
- Wir sind gegen eine Frauenquote. Jedoch sind Stellen im Vorstand und Aufsichtsrat jederzeit fuer Frauen ohne Bedenken moeglich.
- Der Aufsichtsrat wird z.Z. aus Kostengruenden kein Pruefungsausschuss, sonstige Ausschuesse oder Wahlgremien bestimmen um Rechnungslegung, Risiken oder sonstige Kontrollfunktionen im Auftrag des Aufsichtsrates zu uebernehmen, billigen.
- Vorstaende koennen nach Abdankung zum Schutze der Gesellschaft sehr wohl in den Aufsichtsrat wechseln, wenn die Mehrheit der Aufsichtsraete oder eine einfache Mehrheit in der Hauptversammlung dies befuerwortet.
- Wegen der enormen Aufwendungen der Berichtserstattung und der Testierung von Ergebnissen im Falle der boersennotierten Gesellschaft sind wir heute noch nicht in der Lage eine zuverlaessige Angabe zum Finanzkalender abzugeben. Es sind jedoch Verbesserungen eingeflossen die uns heute zwar noch keine Planung erlauben jedoch zunaechst die Berichtskriterien erfuellen lassen. Wir erwarten auch hier von einer Kapitalisierung Verbesserungen und einen besseren Erfuellungsgrad der Vorlagen. Die Passagen im Kodex erlauben auch inzwischen eine gewisse Flexibilitaet
- Die a.i.s. AG kann den Vorgaben der Rechnungslegung in 2012 erfuellen, wir konnten die Verzoegerungen in der Berichtserstattung termingerecht durchfuehren.
Fuer die a.i.s AG am 28 Juli 2013
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat